Psychotherapeutische Praxis
für Kinder und Jugendliche
Praxisangebot Psychotherapeutischen Praxis Julia Bücker

Praxisangebot

Der Gang zum Psychotherapeuten

In gewissen Entwicklungs- und Lebensphasen, nach belastenden Erlebnissen oder in anhaltenden Überforderungssituationen können Kinder und Jugendliche in seelische Notlagen geraten, die zu großem Leid führen. Dies kann sich beispielsweise. durch Ängste, Schmerzen oder Verhaltensprobleme äußern, welche dann oft das soziale Umfeld, die Schule und den familiären Alltag beeinträchtigen. Wenn die Probleme nicht mehr alleine bewältigt werden können, ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu suchen.

Verhaltenstherapie

In einer Psychotherapie unterstütze ich Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr dabei, sich selbst und das Problem besser zu verstehen sowie im Sinne der "Hilfe zur Selbsthilfe" individuelle Lösungen zu entwickeln und im Alltag umzusetzen.

Meine Vorgehensweise stützt sich auf die Verhaltenstherapie, ein wissenschaftlich fundiertes und von den Krankenkassen anerkanntes Richtlinienverfahren. Hierbei wird davon ausgegangen, dass Verhaltensmuster durch Lernen erworben wurden und somit auch wieder "verlernt" werden können. Als Verhalten werden dabei nicht nur das Beobachtbare verstanden, sondern auch innere Erlebnisprozesse wie Emotionen, Gedanken und körperliche Wahrnehmungen.

Die Therapie erfolgt entsprechend dem Alter des Kindes nach einem spezialisierten Therapieplan über das Gespräch sowie das Spiel, praktische Übungen und kreatives Gestalten. Zu Beginn jeder Therapie werden Wünsche und Therapieziele festgelegt sowie eigene Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet, um eigene Kompetenzen und Ressourcen spürbar und nutzbar zu machen. Parallel wird ein individuelles Erklärungsmodell erarbeitet, um zu verstehen, welche Faktoren zu der aktuellen Situation geführt haben und warum das Problem aufrechterhalten wird. Auf dieser Basis erfolgen dann konkrete verhaltenstherapeutische Maßnahmen, um funktionale Bewältigungsstrategien aufzubauen. Hierzu zählen unter anderem Rollenspiele, Angstkonfrontationen, Entspannungsübungen sowie Problemlöse- und soziale Kompetenztrainings. Dem Transfer in den Alltag kommt eine besondere Bedeutung zu, was durch therapeutische Hausaufgaben und mit Hilfe der Eltern umgesetzt werden soll. Zu jedem Zeitpunkt der Therapie bestimmt das Kind beziehungsweise der Jugendliche das Tempo und kann somit den Verlauf der Therapie aktiv mit beeinflussen.

Schweigepflicht

Eine vertrauensvolle und tragfähige Beziehung zwischen mir und dem Kind beziehungsweise Jugendlichen stellt die Grundlage für einen erfolgreichen therapeutischen Prozess dar. Die ärztliche Schweigepflicht, der auch ich unterliege, dient diesem Grundsatz. Das, was mir Kinder, Jugendliche und ihre Eltern anvertrauen, wird nicht weitergegeben, es sei denn, es besteht eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung.

Das Setting

Je nach Bedarf biete ich Kombinationen aus Einzel-, Gruppen- sowie Eltern-Kind-Therapien an. Dem Einbezug der Eltern kommt gerade bei jüngeren Kindern eine bedeutende Rolle zu. In regelmäßigen Bezugspersonenstunden werden diese unterstützt, mit dem Problemverhalten des Kindes umzugehen und bekommen die Möglichkeit, eigene Verhaltensweisen zu reflektieren und anzupassen. Nach Bedarf und Absprache werden auch Kindergärten, Schulen und Hilfseinrichtungen in die Behandlung mit einbezogen. Zur Kontaktaufnahme ist hierfür eine Schweigepflichtsentbindung notwendig.

Be­han­dlungs­spek­trum

Folgende Problembereiche können in meiner Praxis behandelt werden, sofern eine Diagnose aus dem Spektrum der psychischen Erkrankungen gestellt wurde:

  • Angststörungen (spezifische Ängste sowie generalisierte Ängste)
  • Depressionen (Traurigkeit, negative Gedanken, Rückzug, Antriebslosigkeit etc.)
  • Anpassungsprobleme und traumatische Belastungen (nach Trennung der Eltern, Verlust durch Tod, Umzug etc.)
  • Probleme im Sozialverhalten (beispielsweise aggressives Verhalten)
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme (ADHS / ADS)
  • Zwangsstörungen (in Form von Handlungen, aber auch Gedanken und Vorstellungen)
  • Essstörungen (Magersucht, Bulimie etc.)
  • Ausscheidungsstörungen (Einnässen, Einkoten)
  • Psychosomatische Störungen (beispielsweise Kopf- oder Bauchschmerzen ohne körperliche Erkrankung) und Panikstörungen
  • Weitere verhaltens- und emotionale Störungen (wie Geschwisterrivalität und selbstverletzendes Verhalten)
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Regulationsstörungen in der frühen Kindheit (beispielsweise Fütterstörung oder Schlafprobleme)

Kostenübernahme

Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten für eine Psychotherapie in den meisten Fällen von der zuständigen Krankenkasse übernommen.

Bei Privatversicherten beziehungsweise Beihilfeberechtigten erfolgt eine Erstattung der Kosten in der Regel vom jeweiligen Kostenträger. Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab, in welchem Umfang die Kosten erstattet und welche Unterlagen für einen Antrag benötigt werden.

Es ist auch möglich, die Psychotherapie Ihres Kindes selbst zu zahlen, beispielsweise aus persönlichen Gründen. Hierbei orientieren sich die Stundensätze ebenfalls an der GOP.